Energie-Effizienz-Scheck für Land- und Forstwirtschaft

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Energie-Effizienz-Scheck für Land- und Forstwirtschaft!

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Was wird gefördert?
Vom Klima- und Energiefonds werden Erst- sowie Umsetzungsberatungen zur Identifikation, Bewertung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiekostensenkung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Was kann im Rahmen der Beratung erfolgen?

Analyse und Umsetzungsmaßnahmen (fachliche Begleitung) für Spritsparen in Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung, Energieeffizienz-maßnahmen für Strombedarf, Wärmebedarf, Antriebsenergie, Kraftstoffbedarf in der Tierhaltung, von Rindermast, Milchviehhaltung, Schweinezucht und -mast, Geflügelmast, Legehennenhaltung, (Heizung, Lüftung, Klima, Licht, Fütterung, Entmistung, ..), über Obstverarbeitung, Wein- und Kellereitechnik, Gartenbau, Gewächshäuser, Gemüsebau, Forstbetriebe, Trockungstechnik, Kombinationsbetriebe, Mischbetriebe, Sonstige Veredelungsbetriebe, ...

Prozessoptimierungen in angeführten Produktionsbereichen, Warmwasserbereitung oder z.B. Wärmerückgewinnung, Rohstoiff- und Energie- einsparung bei Vakuum-, Druckluft-, Gebläse-, Pumpen-, Heizung-, Lüftung-, Klima-, Regelungs- Anlagen

Konzepte für Alternativenergienutzung (Biomasse, Solarenergie, PV, Wärmepumpe, Pflanzenöl, ..) im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft

Thermische Gebäudesanierung

Transportsysteme, Verkehrsmaßnahmen

Energiemanagement, Energiebuchhaltung

Wie wird vorgegangen?

1. Analyse der Situation (Zählen, Messen, Erfassen und Auswerten) mit dem Berater im Rahmen der Erstberatung mit Vorschlägen von Maßnahmen und Erstellung eines Berichtes

2. Vertiefung in einer Umsetzungsberatung zur Umsetzung von Maßnahmen mit Effizienzcheck der durchzuführenden Maßnahmen (Kosten, Wirtschaftlichkeit, Amortisation, Energieeffizienz, CO2 Einsparung) und Zeitplanung

Wer wird gefördert?
Österreichische land und forstwirtschaftliche Betriebe im Rahmen einer Beratung durch speziell ausgebildete Energieberater.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Kosten für die Erst- sowie die Umsetzungsberatung werden mit jeweils 90 %, jedoch maximal 675 Euro netto gefördert.

Voraussetzungen
Die Energieberatung darf nur von Personen durchgeführt werden, welche eine spezielle Ausbildung für die Energieberatung abgeschlossen haben und über land- oder forstwirtschaftliches Fachwissen verfügen.

 

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  Ich stehe Ihnen mit meinem Energie- und Landtechnik Wissen mit 26 Jahre Erfahrung und Kompetenz in Energieberatung und Umweltmanagement gerne zur Verfügung.

Kommentare:


hjdqjfrk, 04.02.2012, 14:26

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yulesosynl, 02.02.2012, 12:54

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Lainey, 01.02.2012, 04:17

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