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Erneuerbare Energiegemeinschaften für Betriebe!

Die Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG) macht aus betrieblicher SIcht dann Sinn, wenn verschiedene Stromabnahmestellen in einem bestimmten Gebiet bestehen. Als Gebietseingrenzung sind für lokale Energiegemeinschaften ein gemeinsamer Trafo und für regionale Energiegemeinschaften ein gemeinsames Umspannwerk zu sehen. Dementsprechend fallen 57 % bei lokaler oder 28% bei regionaler EEG für die Netzkosten weg. Wesentlich für den Prozess der Gründung war die Erfassung und Auswertung der Abnahmestellen und Stromverbräuche sowie Darstellung des Nutzens sowie Ermittlung der ideellen Anteile der Beteiligten Abnehmer. Die Gründung ist durch die stark schwankenden Strompreise (1. Quartal 2022) beschleunigt worden. Verzögernd ausgewirkt hat sich die interne Diskussion des Betriebes über die konkrete Ausrichtung und Organisation der Energiegemeinschaft. Hier waren vorallem die Schaffung einer schlanken Organisation und einfachen Umsetzung ein Thema. Hier waren die möglichst geringe zusätzliche Belastung der Administration ein wesentliches Thema. Für die Umsetzung sprechen nun die stark gestiegenen Strompreise und somit die wirtschaftliche Komponente der Nutzung der Betriebs-eigenen Strommengen aus den errichteten PV Anlagen. Zusätzlich sprechen auch die Möglichkeit, den aus der eigenen Anlage generierten Strom günstiger an die Kooperationspartner (Mieter) weitergeben zu können, was in weiterer Folge mit den Mietern bzw. Partner zu vereinbaren ist. Gegen die Umsetzung waren die nun sehr hohen Marktpreise für die Einspeisung der Überschussenergie ein Thema, wobei jedoch die soziale Komponente der Einbindung der Wirtschaftsbetriebe überwiegt. Es wird eine regionale Energiegemeinschaft gegründet, da die Abnahmestellen über ein Umspannwerk zusammengefasst sind.





Als Rechtsform wurde ein Verein gegründet, der im Wesentlichen die Abwicklung der Energiegemeinschaft gewährleistet. Die Rechtsform Verein wurde deshalb gewählt, da eine Ausrichtung nicht gewinnorientiert erfolgt und damit eine offene Mitgliedschaft bzw. unkomplizierte Mitgliederintegration möglich ist. Weiters ist mit dem Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit gegeben, wo die Vertragsabschlüsse (Bestandsverträge, Bezugsverträge) mit den Teilnehmern der EEG möglich sind. Weiters spricht für die Rechtsform, dass geringe Kosten für die Gründung und den laufenden Betrieb anfallen und die bestehende Administration möglichst gering belastet wird. Der Betrieb der EEG läuft über einen wirtschaftlichen Hilfsbetrieb im Verein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Für die Gründung wurden keine Rechtsexperten hinzugezogen, da im eigenen Betrieb Expertise besteht und auf die Musterstatuten und Verträge der Österr. Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften https://energiegemeinschaften.gv.at zurückgegriffen wurde, die entsprechend dem Bedarf adaptiert wurden.


In weiterer Folge ist die Realisierung weiterer betrieblicher Erneuerbare Energieanlage vorgesehen, die in die Energiegemeinschaft integriert werden. Die Abrechnung innerhalb der Energiegemeinschaft erfolgt über das System der EnergieZukunftNiederösterreich (EZN).



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